07.08.2008 - Claudius Kroker · Text & Medien
Gericht bestätigt Einschätzung des INCLUDED EDV-Service
BONN – Der Bonner INCLUDED EDV-Service (www.included.de) sieht sich durch das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt, das entschieden hat: Ein Rechtsanwalt muss für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren bezahlen. Zwar könne der Anwalt mit seinem Computer Fernseh- und Hörfunk-Sendungen empfangen, da...
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