Wer seinen späteren Erben hohe Erbschaftsteuer ersparen
möchte, sollte vorhandenes Kapital in Betriebsvermögen
umwidmen. Dies wird seit Anfang dieses Jahres auch in
Deutschland bei der Berechnung der Erbschaftsteuer
gegenüber Barvermögen deutlich begünstigt, erklärt der
Nürnberger Steuerberater Prof. Dr. Helmut Bräuer.
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EuGH-Urteil zur doppelten Besteuerung
Tags: betriebsvermögen, erbe, erbschaftsteuer, steuern, unternehmen, vermögen Alle Meldungen von
Claudius Kroker · Text & Medien:
Begünstigtes Betriebsvermögen senkt Erbschaftsteuer
19.03.2009Tags: betriebsvermögen, erbe, erbschaftsteuer, steuern, unternehmen, vermögen Alle Meldungen von
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