Der Bundesgerichtshof hat am 17.02.2010 über die Frage
entschieden, ob die Vorschriften über Allgemeine
Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines
Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn dem
Geschäft ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das
der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt
(hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten
wurde). Die Anwendbarkeit der Vorschriften wurde in dem
entschiedenen Fall verneint.
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Vertragsrecht: Anwendbarkeit der Vorschriften über AGB beim Kauf unter Privatleute
25.02.2010
Angaben zum Unternehmen
Warm-WirtschaftsRecht
Martin J. Warm
Alois-Lödige-Straße 13
33100 Paderborn
Deutschland
Tel: 05251-142580
Fax: 05251-1425814
eMail:
presse@warm-wirtschaft...
http://www.warm-wirtsc...
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