Das Hessische Landessozialgericht hat in einer aktuellen
Entscheidung festgestellt, dass ein fristlos entlassener
Betriebsleiter einer Sicherheitsfirma wegen seiner
Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen Arbeitslosengeld
erst nach Sperrzeit erhält.
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Sperrzeit bei Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten
Fristlose Kündigung bei Tätigkeit für Konkurrenzunternehmen
02.10.2009
Angaben zum Unternehmen
Warm-WirtschaftsRecht
Martin J. Warm
Alois-Lödige-Straße 13
33100 Paderborn
Deutschland
Tel: 05251-142580
Fax: 05251-1425814
eMail:
presse@warm-wirtschaft...
http://www.warm-wirtsc...
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